Befähigungskurs zum Führen von Hebebühnen (Hebebühnen mit und ohne Stabilisatoren) inkl. theoretischer und praktischer Abschlussprüfung
Dauer:
Gesamt: 10
Theorie: N.A.
Praxis: N.A.
Die effektiven Kurszeiten finden Sie im Kurstermin.
Gesetzesbezug:
G.v.D. Nr. 81 vom 09.04.2008 Art. 73 / Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025
Teilnahmegebühr:
Siehe Kurstermin
Kursziel:
Ziel der Schulung ist das Erlernen von Bedienungstechniken, um das Arbeitsmittel unter sicheren Bedingungen einzusetzen.
Voraussetzungen:
Volljährigkeit. Geistige und körperliche Eignung. Betriebsinternes Praktikum (Erfahrung mit Maschinen).
Für praktischen Teil Arbeitsbekleidung, Helm, Gurt und Sicherheitsschuhe.
Bitte beachten Sie die Kurssprache, die Sprache muss sowohl schriftlich als auch mündlich verstanden werden.
Für die Benutzung einer Hebebühne ist zusätzlich zum oben beschriebenen Kurs noch die Ausbildung gemäß Art. 77 des G.v.D. 81/08 für die Benutzung der
persönlichen Schutzausrüstung der 3. Kategorie (PSA III)
notwendig.
Inhalte, Überblick:
Die Schulungsinhalte entsprechen den Anforderungen laut G.v.D. Nr. 81 vom 09.04.2008 Art. 73 / Staat-Regionen-Abkommen vom 17.04.2025 Absatz 8.3.1, Modul 1 + Modul 4
Zielgruppe:
Personen welche die Befähigung zur Nutzung dieser Maschine erhalten wollen.
Prüfung / Examen:
Nach der Theorie folgt ein Test. 70 % der Antworten müssen richtig sein. Nach dem praktischen Teil finden praktische Tests statt. Diese müssen alle bestanden werden. Um das Zertifikat zu erhalten, ist eine Anwesenheit von mindestens 90% erforderlich.
Didaktik:
Die Kurse werden mit einer sehr interaktiven Methode abgehalten, um die Teilnehmer einzubeziehen, ihr Interesse zu wecken und die Diskussion von praktischen Fällen aus ihrer Erfahrung zu fördern. Die Übungen werden wie in der Staat Regionen Abkommen vom 22.02.2012 vorgesehen durchgeführt; bei den praktischen Prüfungen ist das Verhältnis zwischen Ausbilder und Studenten maximal 1 zu 6. Der Kurs wird in Präsenz abgehalten.
Material & Ausrüstung:
Präsentation
Präsenz / Teilnahme:
90% Anwesenheit sind verpflichtend
Hinweis:
Wir möchten daran erinnern, dass die Maschinenführer für die Benutzung der Hebebühne auch über die Benutzer der PSA gegen Absturz unterwiesen werden müssen. Siehe dazu Kurs „EINWEISUNG PSA III“ 4 Stunden im Bereich „ABSTURZSICHERUNG & GERÜSTE“——– Hinweis für Online-Teilnehmer: Wer den Theorieteil online absolviert hat, muss einen Praxistermin auswählen, der vor dem 19.05.2026 stattfindet.
Gültigkeit:
N.A.
Veranstaltungsort:
Siehe Kurstermin
Kontakt, Anmeldungen, Fragen:
Bozen
T +39 0471 061128
E academy@niederstaetter.it
Bergamo
T +39 340 4577156
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Treviso
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